Gerne unterstütze ich Sie dabei, Blockaden und Spannungen zu lösen und Ihre Beschwerden zu lindern.
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Indem Ihre Selbstheilungskräfte aktivieren werden, können Muskel-, Knochen- oder Gelenkbeschwerden therapiert, die Wirkung von Organen unterstützt und Stresseinflüssen entgegengewirkt werden.
Für weitere Informationen klicken Sie hier.
Sollten Sie unter akuten Beschwerden leiden, können Sie einen Notfalltermin beantragen. Diese Möglichkeit besteht sowohl für bisherige wie auch für neue Patienten/innen, wird aber ausschliesslich für akute, dringende Beschwerden zur Verfügung gestellt.
Osteopathie ist keine Notfallmedizin. Schwere Erkrankungen, offene Wunden, Verbrennungen, Knochenbrüche und Tumore müssen immer erst von einem/einer Arzt/Ärztin behandelt werden.
Es besteht für Personen mit und ohne Beschwerden die Möglichkeit, für ein Check-up vorbeizukommen, um einen allgemeinen Untersuch durchzuführen und gemeinsam zu schauen, ob eine osteopathische Behandlung Sinn macht.
Insbesondere bei Säuglingen kann ein Check-up zeigen, ob bei der Schwangerschaft oder der Geburt Ungleichgewichte entstanden sind und ausgeglichen werden sollten.
Die erste Konsultation beinhaltet eine umfangreiche Anamnese wie auch eine klinische Untersuchung des ganzen Körpers und der symptomatischen Region.
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Zusammen besprechen wir den Befund und die Behandlungsmöglichkeiten und beginnen im Anschluss mit der Behandlung. Jede weitere Konsultation beginnt mit einem kurzen Check-Up, gefolgt von der Behandlung.
Bitte bringen sie folgendes zur Erstkonsultation mit:
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Krankenkassenkarte
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relevante Informationen zu medizinischen Untersuchungen wie Röntgen, MRI, CT, Blutwerte, etc.
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Liste derzeitiger Medikamente
Wie viel kostet mich die Behandlung?
Behandlungskosten
Der Tarif für eine Stunde beträgt CHF 150.-.
Die erste Behandlung dauert für alle Personen 60 Minuten. Folgebehandlungen dauern für Erwachsene 60 Minuten und für Säuglinge und Kinder 30-45 Minuten.
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Termine können bis 24 Stunden vorher abgesagt oder verschoben werden. Ansonsten wird Ihnen der Termin verrechnet.
Osteopathische Leistungen können über die Zusatzversicherung (Komplementärmedizin) der meisten Krankenkassen abgerechnet werden. Ich bin anerkannt bei den meisten Krankenkassen. Bitte informieren Sie sich vorgängig bei Ihrer Kranken- oder Unfallversicherung über die Höhe der Kostenbeteiligung.
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Der/die Patient/in bezahlt die Rechnung und beantragt im Anschluss eine Rückerstattung von der Krankenkasse.
Osteopathie kann nur von anerkannten Therapeuten/innen praktiziert werden. Die Anerkennung erfolgt über die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK). GDK ist das politische Koordinationsorgan der Kantone in der Gesundheitspolitik.
Ein anderer Weg zur Anerkennung läuft über den Master of Science HES-SO in Osteopathie an der Hochschule für Gesundheit Freiburg. In beiden Fällen muss das kantonale Gesundheitsdepartement eine Bewilligung zur Berufsausübung erteilen. Zusätzlich braucht der/die Therapeut/in eine Anerkennung bei den Krankenkassen. Der Schweizerische Verband der Osteopathen FSO-SVO ist der Berufsverband anerkannter Osteopathen/innen.
Ja, Osteopathie kann präventiv angewendet werden. Durch einen besseren Ausgleich ist der Körper belastbarer. Ausserdem verläuft der Heilungsprozess im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit schneller. Präventive Behandlungen finden alle paar Monate statt, abhängig von dem/der Patienten/in und dessen/derer körperlicher und mentaler Belastung.
Da Osteopathie dem Körper dabei hilft, eine bessere Balance zu finden und so Gesundheit ausdrücken zu können, hat Osteopathie ein sehr breites Anwendungsspektrum. Dies schliesst nicht aus, dass im Fall von Brüchen, Infektionen, chronischen Erkrankungen etc. eine schulmedizinische Behandlung nötig ist. Auch kann eine andere Therapieform für physische oder psychologische Unterstützung sinnvoll sein.
Fragen zur Behandlung
Trinken Sie ein bis zwei Tage vor und nach der Behandlung ausreichend Wasser (ein bis zwei Gläser mehr als gewöhnlich). Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für den Termin, sodass Sie vor der Behandlung einen Moment finden, um zu sich zu kommen. Achten Sie ausserdem darauf, direkt vor und nach der Behandlung keine üppige Mahlzeit zu sich zu nehmen und sich keiner schweren körperlichen Anstrengung auszusetzen. So kann die Behandlung optimal wirken.
Die Anzahl der Konsultationen variiert abhängig von den Bedürfnissen des/der Patienten/in. Die Häufigkeit variiert zwischen wöchentlichen Terminen bei akuten Beschwerden und monatlichen Terminen bei laufenden Behandlungen. Generell ist mit einer Verbesserung der Situation innerhalb des Zeitraums der ersten drei Behandlungen zu rechnen. Andernfalls wird der Behandlungsverlauf neu bewertet.
Es wird erwartet, dass der/die Patient/in mit anständiger Unterwäsche zur Behandlung erscheint.
Der/die Patient/in ist für die klinische Untersuchung und Behandlung grundsätzlich in Unterwäsche. Dies ist wichtig, um den ganzen Körper sehen und so die verschiedenen Befunde in ihrem Zusammenhang verstehen zu können. Fühlen Sie sich dabei nicht wohl, finden wir eine Lösung, sodass sie ihre Kleidung anbehalten können. Bitte kommen Sie in diesem Fall mit lockerer und leichter Kleidung zur Behandlung.
Organisatorische Fragen
Eine möglichst ruhige und entspannte Atmosphäre ist für die Behandlung am vorteilhaftesten. Es kann sein, dass ein/e Patient/in eine Begleitperson benötigt. Dies ist der Fall bei minderjährigen Patienten/innen (Säuglingen und Kinder) und bei Personen mit besonderen Bedürfnissen. Auch Jugendliche müssen bis zur Volljährigkeit mindestens zu Beginn der Erstkonsultation bei der Anamnese begleitet werden. Falls gewünscht kann die Mitteilung der Beschwerden, die Untersuchung und die anschliessende Behandlung mit der Einwilligung des/der Erziehungsverantwortlichen unter vier Augen durchgeführt werden.
Begleitpersonen sind mitverantwortlich dafür, eine ruhige und entspannte Atmosphäre zu schaffen.
Es kann sein, dass Sie Ihr Kind, welches selbst nicht behandelt wird, zur Behandlung mitnehmen müssen. Seien Sie sich jedoch bewusst, dass der Behandlungserfolg darunter leiden kann, wenn ein Kind ständige Aufmerksamkeit benötigt.
Nein, es wird für eine osteopathische Behandlung kein Rezept von einem Arzt benötigt.
Die Rechnungen werden Ihnen von der Ärztekasse zugesendet. Wieviele Behandlungen gleichzeitig verrechnet werden, ist abhängig von dem/der Patienten/in. Normalerweise verrechne ich nicht mehr als fünf Behandlungen gleichzeitig. Der/Die Patient/in bezahlt die Rechnung und beantragt im Anschluss eine Rückerstattung von der Krankenkasse. Bitte informieren Sie sich vorgängig über die Höhe der Kostenbeteiligung ihrer Kranken- oder Unfallversicherung.