Ihre Gesundheit steht im Mittelpunkt
Wie kann ich Ihnen helfen?
Gerne unterstütze ich Sie dabei, Blockaden und Spannungen zu lösen und Ihre Beschwerden zu lindern.
Indem Ihre Selbstheilungskräfte aktivieren werden, können Muskel-, Knochen- oder Gelenkbeschwerden therapiert, die Wirkung von Organen unterstützt und Stresseinflüssen entgegengewirkt werden.
Für weitere Informationen klicken Sie hier.
Sollten Sie unter akuten Beschwerden leiden, können Sie einen Notfalltermin beantragen. Diese Möglichkeit besteht sowohl für bisherige wie auch für neue Patienten/innen, wird aber ausschliesslich für akute, dringende Beschwerden zur Verfügung gestellt.
Osteopathie ist keine Notfallmedizin. Schwere Erkrankungen, offene Wunden, Verbrennungen, Knochenbrüche und Tumore müssen immer erst von einem/einer Arzt/Ärztin behandelt werden.
Es besteht für Personen mit und ohne Beschwerden die Möglichkeit, für ein Check-up vorbeizukommen, um einen allgemeinen Untersuch durchzuführen und gemeinsam zu schauen, ob eine osteopathische Behandlung Sinn macht.
Insbesondere bei Säuglingen kann ein Check-up zeigen, ob bei der Schwangerschaft oder der Geburt Ungleichgewichte entstanden sind und ausgeglichen werden sollten.
Notfalltermin
Check-up
Konsultation
Wie verläuft eine osteopathische Konsultation?
Informationen zur Konsultation
Die erste Konsultation beinhaltet eine umfangreiche Anamnese wie auch eine klinische Untersuchung des ganzen Körpers und der symptomatischen Region.
Zusammen besprechen wir den Befund und die Behandlungsmöglichkeiten und beginnen im Anschluss mit der Behandlung. Jede weitere Konsultation beginnt mit einem kurzen Check-Up, gefolgt von der Behandlung.
Bitte bringen sie folgendes zur Erstkonsultation mit:
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Krankenkassenkarte
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relevante Informationen zu medizinischen Untersuchungen wie Röntgen, MRI, CT, Blutwerte, etc.
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Liste derzeitiger Medikamente
Wie viel kostet mich die Behandlung?
Behandlungskosten
Der Tarif für eine Stunde beträgt CHF 150.-.
Die erste Behandlung dauert für alle Personen 60 Minuten. Folgebehandlungen dauern für Erwachsene 60 Minuten und für Säuglinge und Kinder 30-45 Minuten.
Termine können bis 24 Stunden vorher abgesagt oder verschoben werden. Ansonsten wird Ihnen der Termin verrechnet.
Osteopathische Leistungen können über die Zusatzversicherung (Komplementärmedizin) der meisten Krankenkassen abgerechnet werden. Ich bin anerkannt bei den meisten Krankenkassen. Bitte informieren Sie sich vorgängig bei Ihrer Kranken- oder Unfallversicherung über die Höhe der Kostenbeteiligung.
Der/die Patient/in bezahlt die Rechnung und beantragt im Anschluss eine Rückerstattung von der Krankenkasse.
Häufig gestellte Fragen
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Wer darf osteopathisch behandeln?Osteopathie kann nur von anerkannten Therapeuten/innen praktiziert werden. Die Anerkennung erfolgt über die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK). GDK ist das politische Koordinationsorgan der Kantone in der Gesundheitspolitik. Ein anderer Weg zur Anerkennung läuft über den Master of Science HES-SO in Osteopathie an der Hochschule für Gesundheit Freiburg. In beiden Fällen muss das kantonale Gesundheitsdepartement eine Bewilligung zur Berufsausübung erteilen. Zusätzlich braucht der/die Therapeut/in eine Anerkennung bei den Krankenkassen. Der Schweizerische Verband der Osteopathen FSO-SVO ist der Berufsverband anerkannter Osteopathen/innen.
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Kann Osteopathie präventiv angewendet werden?Ja, Osteopathie kann präventiv angewendet werden. Durch einen besseren Ausgleich ist der Körper belastbarer. Ausserdem verläuft der Heilungsprozess im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit schneller. Präventive Behandlungen finden alle paar Monate statt, abhängig von dem/der Patienten/in und dessen/derer körperlicher und mentaler Belastung.
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Wo liegen die Grenzen der Osteopathie?Da Osteopathie dem Körper dabei hilft, eine bessere Balance zu finden und so Gesundheit ausdrücken zu können, hat Osteopathie ein sehr breites Anwendungsspektrum. Dies schliesst nicht aus, dass im Fall von Brüchen, Infektionen, chronischen Erkrankungen etc. eine schulmedizinische Behandlung nötig ist. Auch kann eine andere Therapieform für physische oder psychologische Unterstützung sinnvoll sein.
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Wer darf osteopathisch behandeln?Osteopathie kann nur von anerkannten Therapeuten/innen praktiziert werden. Die Anerkennung erfolgt über die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK). GDK ist das politische Koordinationsorgan der Kantone in der Gesundheitspolitik. Ein anderer Weg zur Anerkennung läuft über den Master of Science HES-SO in Osteopathie an der Hochschule für Gesundheit Freiburg. In beiden Fällen muss das kantonale Gesundheitsdepartement eine Bewilligung zur Berufsausübung erteilen. Zusätzlich braucht der/die Therapeut/in eine Anerkennung bei den Krankenkassen. Der Schweizerische Verband der Osteopathen FSO-SVO ist der Berufsverband anerkannter Osteopathen/innen.
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Kann Osteopathie präventiv angewendet werden?Ja, Osteopathie kann präventiv angewendet werden. Durch einen besseren Ausgleich ist der Körper belastbarer. Ausserdem verläuft der Heilungsprozess im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit schneller. Präventive Behandlungen finden alle paar Monate statt, abhängig von dem/der Patienten/in und dessen/derer körperlicher und mentaler Belastung.
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Wo liegen die Grenzen der Osteopathie?Da Osteopathie dem Körper dabei hilft, eine bessere Balance zu finden und so Gesundheit ausdrücken zu können, hat Osteopathie ein sehr breites Anwendungsspektrum. Dies schliesst nicht aus, dass im Fall von Brüchen, Infektionen, chronischen Erkrankungen etc. eine schulmedizinische Behandlung nötig ist. Auch kann eine andere Therapieform für physische oder psychologische Unterstützung sinnvoll sein.
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Wer darf osteopathisch behandeln?Osteopathie kann nur von anerkannten Therapeuten/innen praktiziert werden. Die Anerkennung erfolgt über die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK). GDK ist das politische Koordinationsorgan der Kantone in der Gesundheitspolitik. Ein anderer Weg zur Anerkennung läuft über den Master of Science HES-SO in Osteopathie an der Hochschule für Gesundheit Freiburg. In beiden Fällen muss das kantonale Gesundheitsdepartement eine Bewilligung zur Berufsausübung erteilen. Zusätzlich braucht der/die Therapeut/in eine Anerkennung bei den Krankenkassen. Der Schweizerische Verband der Osteopathen FSO-SVO ist der Berufsverband anerkannter Osteopathen/innen.
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Kann Osteopathie präventiv angewendet werden?Ja, Osteopathie kann präventiv angewendet werden. Durch einen besseren Ausgleich ist der Körper belastbarer. Ausserdem verläuft der Heilungsprozess im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit schneller. Präventive Behandlungen finden alle paar Monate statt, abhängig von dem/der Patienten/in und dessen/derer körperlicher und mentaler Belastung.
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Wo liegen die Grenzen der Osteopathie?Da Osteopathie dem Körper dabei hilft, eine bessere Balance zu finden und so Gesundheit ausdrücken zu können, hat Osteopathie ein sehr breites Anwendungsspektrum. Dies schliesst nicht aus, dass im Fall von Brüchen, Infektionen, chronischen Erkrankungen etc. eine schulmedizinische Behandlung nötig ist. Auch kann eine andere Therapieform für physische oder psychologische Unterstützung sinnvoll sein.